AVG: § 19 Abs 1 (Ladung; Eintritt der Rechtsfolgen nur bei Rechtswirksamkeit der Zustellung der Ladung; hier: Verletzung des Parteiengehörs)
ZustG: § 20 Abs 1 (Vorgehen bei Verweigern der Annahme)
2005/09/0082, 4. 9. 2006
AVG: § 19 Abs 1 (Ladung; Eintritt der Rechtsfolgen nur bei Rechtswirksamkeit der Zustellung der Ladung; hier: Verletzung des Parteiengehörs)
ZustG: § 20 Abs 1 (Vorgehen bei Verweigern der Annahme)
2005/09/0082, 4. 9. 2006