AVG: § 63 Abs 5 (Berufung; in Mehrparteienverfahren ist Berufung einer Partei gegen Bescheid, der nicht ihr, aber anderen Verfahrensparteien zugestellt wurde, zulässig; eine nach Zustellung erhobene weitere Berufung ist zulässig und ist mit der ersten Berufung als Einheit zu sehen)
2005/09/0067, 4. 9. 2006