AVG: § 68 Abs 6 (Bescheidwirkungen, Rechtskraft; Spielraum des einfachen Gesetzgebers; Verbindlichkeit, subjektive Grenzen; Haftung für Geldstrafe ohne Parteistellung im Strafverfahren, keine Bindungswirkung des Strafbescheids für den Zulassungsbesitzer; alle Einwendungen im Verfahren über die Inanspruchnahme der Haftung offen)
BStMG: § 23 Abs 1 (Geldstrafen nach § 20, Haftung des Zulassungsbesitzers)