VStG: § 43 Abs 1 (ordentliches Verfahren; mündliche Verhandlung, Verkündung des Straferkenntnisses; keine Ladung oder Vorführung; Durchführung auch bei Erscheinen aus Eigenem)
2005/02/0315, 30. 10. 2006
(S Straßenpolizei)
VStG: § 43 Abs 1 (ordentliches Verfahren; mündliche Verhandlung, Verkündung des Straferkenntnisses; keine Ladung oder Vorführung; Durchführung auch bei Erscheinen aus Eigenem)
2005/02/0315, 30. 10. 2006
(S Straßenpolizei)