VStG: § 44a Z 1 (Straferkenntnis, Spruch; Konkretisierung der als erwiesen angenommenen Tat; keine Aufnahme der Schuldform bei Verwaltungsvorschriften ohne Regelung des Verschuldens; Gewerbeausübung ohne Berechtigung)
2004/04/0185, 15. 9. 2006
(S Gewerberecht)