VwGG: § 41 Abs 1 (Prüfung des angefochtenen Bescheides; Neuerungsverbot; Kostenvorschreibung für Entfernung eines Fahrzeuges; kein Hinweis auf mangelnde Eigenschaft als Zulassungsbesitzer im Verwaltungsverfahren)
StVO: § 89a Abs 7und 7a (Entfernung von Hindernissen; Kostenvorschreibung)