BundesvergabeG 2002: § 6 Abs 1 Z 2 (Ausnahmen vom Geltungsbereich; Lieferungen von Waren und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des BMLV, auf die Art 296 EGV Anwendung findet; Darlegung durch BMLV in Vergabeverfahren; Kettenglieder für Panzerfahrzeuge)