BundesvergabeG 1997: § 16 Abs 1 (Grundsätze des Vergabeverfahrens; Vergabe an - spätestens zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung - befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmer; Anbotseröffnung maßgeblicher Zeitpunkt)
§ 52 Abs 1 Z 1 (Ausscheiden von Angeboten; unter anderem fehlende Befugnis, Beurteilung anhand ausgeschriebener Leistung; zu Unrecht angenommene befristete Gewerbeberechtigung bei ausgeschriebener längerer Leistungsdauer)