BundesvergabeG 2002: § 188 Abs 1 (Übergangsbestimmung; Geltungsbereich des Gesetzes; keiner für bereits eingeleitete Vergabeverfahren; Anwendung nur im Hinblick auf die Organisation des Bundesvergabeamtes)
BundesvergabeG 1997: § 109 Abs 8 Z 3 (Sperrfrist für Zuschlagerteilung; Nichtigkeit der Zuschlagserteilung infolge Nichteinhaltung der Sperrfrist; Widerspruch gegen Beschleunigungs- und Effizienzzielen der Richtlinie 89/665/EWG , keiner)