BundesvergabeG 2002: § 20 Z 42 (Begriffsbestimmungen; Zuschlagsentscheidung; nicht verbindliche Absichtserklärung; vorläufige Wissenserklärung; Begründung eines rechtlichen Interesses; Ableitung zivilrechtlicher Ansprüche, keine; „Vorschlag für die Vergabe“)
§ 42 Sbg Gemeindeordnung: (Keine Verpflichtung der Gemeinde wenn rechtsgeschäftlicher Erklärung kein entsprechender Beschluss zugrunde liegt; Anwendung bei Zuschlagsentscheidung, keine mangels Charakters einer rechtsgeschäftlichen Erklärung)