Tir StraßenG: § 5 Abs 3 (Widerruf der Zustimmung zu einem Sondergebrauch einer Landesstraße; Wahrnehmung durch den Straßenverwalter in Ausübung der Privatwirtschaftsverwaltung; kein Vorliegen eines vor dem Verwaltungsgerichtshof zu bekämpfenden Bescheides)
2005/06/0299, 19. 12. 2005