StVO: § 84 Abs 3 (Ausnahmebewilligung vom Verbot für Werbungen und Ankündigungen an Straßen; strenger Maßstab; Wegbeschreibung zur Betriebsstätte; keine besonderen Umstände, die erhebliches Interesse der Straßenbenützer begründen)
2006/02/0160, 12. 9. 2006