StVO: § 100 Abs 4 (besondere Vorschriften für das Strafverfahren; Auftrag Gesetz zuwiderlaufenden Tatbestand zu beseitigen; Verkaufskiosk)
AVG: § 59 Abs 1 (Inhalt und Form der Bescheide; Spruch; Leistungsbefehle; Bestimmtheitsgebot; keine Überspannung; Auftrag zur Entfernungeines Zeitungskiosk)