AlVG: § 18 Abs 8 idF vor Inkrafttreten des KinderbetreuungsgeldG (Gewährung von Arbeitslosengeld für Arbeitslose, die nach einer Karenz aus Anlass der Elternschaft vom Arbeitsgeber gekündigt wurde)
AlVG: § 18 Abs 8 idF vor Inkrafttreten des KinderbetreuungsgeldG (Gewährung von Arbeitslosengeld für Arbeitslose, die nach einer Karenz aus Anlass der Elternschaft vom Arbeitsgeber gekündigt wurde)