AlVG: § 9 Abs 5 (Arbeitswilligkeit; Zumutbarkeit einer Beschäftigung, auch bei Vorliegen einer Wiedereinstellungszusage gegebene)
§ 10 Abs 1 (Vereitelung einer von der regionalen Geschäftsstelle zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Angabe des Arbeitslosen bei Vorstellungsgespräch, nur für vier Wochen zur Verfügung zu stehen, den Tatbestand der Vereitelung erfüllende)