ASVG: § 44 Abs 1 Z 10 (Allgemeine Beitragsgrundlage; Arbeitsentgelt; Bemessung bei Dienstnehmern, für die dem Dienstgeber ein Arbeitsteilzeitgeld gewährt wird, nach der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit; Abweichung vom Anspruchslohn- und Zuflussprinzip, sachlich begründete)