ORF-G: § 13 Abs 9 (Verbot der Bewerbung von Hörfunkprogrammen des ORF im Fernsehprogramm des ORF und umgekehrt; Ausnahme „Hinweis auf Sendungsinhalte“; extensive Interpretation, keine)
§ 14 Abs 5 („Product-Placement“; Begriff, Erwähnung oder Darstellung außerhalb von Werbesendungen gegen Entgelt oder sonstige Gegenleistung die nicht geringfügig sind; Verbot; Ausnahmetatbestände, erforderliche Notwendigkeit, keine)