ORF-G: § 4 Abs 5 (Programmauftrag, Objektivitätsgebot; Anwendungsvoraussetzung; Gestaltung durch ORF; Nestroygala; Objektivität; Beurteilung; Maßstab nach jeweiligen Thema der Sendung; Präsentation verschiedener Preisträger aus dem Bereich des Theaters im Rahmen einer Gala; Aufforderung zu einem Wahlverhalten durch Laudator; Verstärkung durch Moderatorin; keine Distanzierungsverpflichtung des ORF; Vermeidung der Verletzung des Objektivitätsgebotes nach den bereits gesendeten, unsachlichen Äußerungen nur durch eine Distanzierung, welche diese Äußerungen ausgleicht und daher nach Möglichkeit sowohl zeitlich als auch im Hinblick auf den Personenkreis den von der Sendung erfassten Adressatenkreis erreicht; Erfordernis einer die Vielfalt der Meinung zum Ausdruck bringenden Programmgestaltung, Beurteilung anhand Gesamtberichterstattung über das jeweilige Thema, Wiedergabe eines politischen Standpunktes in Wahlkampfzeiten)