Sbg JagdG: § 77 Abs 3 (Entschädigungsanspruch für Jägernotweg, persönlicher vermögensrechtlicher Anspruch des Eigentümers des Grundstückes, kein dingliches Rechtsverhältnis)
AVG: § 66 Abs 4 (Berufung, Entscheidung, Sache iSd § 66 Abs 4; unzulässige Berufung eines nicht legitimierten Einzelrechtsnachfolgers, Zuständigkeit der Berufungsbehörde nur zur Zurückweisung, nicht zur Sacherledigung)