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VwGH 2003/03/0275, 12. 9. 2006 (Jagdrecht)

JudikaturJagdrechtZfV 2007/1566ZfV 2007, 695 Heft 3 v. 13.8.2007

Stmk JagdG 1986: § 41 Abs 1 lit e (Verweigerung der Jagdkarte; Personen, deren bisheriges Verhalten besorgen lässt, dass sie die Schusswaffe unvorsichtig führen oder die öffentliche Sicherheit gefährden; Prognose; Führen der ungeladenen Waffe mit gekipptem Lauf ist kein „unvorsichtiges Führen"; Waffenverbot nach § 12 WaffG führt nicht zwingend zur Verweigerung oder zum Entzug der Jagdkarte

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