Sbg JagdG 1993: § 60 Abs 4 (Jahresabschussplan, Geltung für ein Jagdjahr)
§ 62 (Verbot der Überschreitung der festgelegten Höchstabschüsse)
§ 138 Abs 2 lit a (Verletzung der Jägerehre; durch groben Verstoß gegen die Weidgerechtigkeit, Begriff; ua durch Verstoß gegen § 62)