Stmk JagdG 1986: § 24 Abs 1 (freihändige Verpachtung einer Gemeindejagd)
§ 24 Abs 3 (Pächtervorschlag durch mehr als die Hälfte der der Landwirtschaftskammer zugehörigen Grundbesitzer im Falle der Mehrheit ihrer Grundflächen im Gemeindejagdgebiet; Miteigentümer als eine Person zu zählen; Einbringung des Vorschlages durch Mehrheit der Miteigentümer oder deren Bevollmächtigte)