Tir GVG 1996: § 28 Abs 7 (Landes-Grundverkehrskommission beim Amt der Tiroler Landesregierung; Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag; ausdrückliche Zulässigerklärung der VwGH-Beschwerde nur für Rechtserwerb an Baugrundstücken; Auskunftsbegehren; keine Parteistellung im Verfahren betreffend solchen Rechtserwerb)