Stmk JagdG 1986: § 56 Abs 4 (Festlegung eines Abschussplanes durch die Behörde, Grundlage bildet der festzustellende Wildstand im Jagdgebiet; Frage der Zählbarkeit, Vergleich zwischen Abschussvorgabe und Abschusserfüllung)
VwGG: § 63 Abs 1 (aufhebendes Erkenntnis, Bindung an tragende Rechtsanschauung, keine Bindung bei neuer Sachlage)