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VwGH 2003/03/0043, 12. 9. 2006 (Gewerberecht)

JudikaturGewerberechtZfV 2007/1548ZfV 2007, 689 Heft 3 v. 13.8.2007

KflG 1952: § 4 Abs 1 Z 5 lit b idF BGBl 1994/819 (Kraftfahrlinienkonzession; Ausschlussgrund, der Erteilung zuwiderlaufende öffentliche Interessen, Gefährdung der Erfüllung der Verkehrsaufgaben durch die Verkehrsunternehmen im Verkehrsbereich der neuen Linie; Existenzgefährdung; solche Verkehrsaufgaben können auch aus einer bestehenden Kopplungsgenehmigung resultieren

KflG (1999): § 17 Abs 1 (Koppeln von Kraftfahrlinien)

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