StGG: Art 5 (Eigentumsgarantie; unmittelbare Anwendung, Rückübereignungsanspruch und rückwirkende Behebung des Enteignungsbescheides bei ursprünglich zweckverfehlender Enteignung und bei Nichterfüllung des ursprünglichen Enteignungszweckes; keine Rückübereignung im Falle widmungsgemäßer Verwendung und bloß späterer Verwendungsänderung; k.k. Staatseisenbahn Innsbruck-Bludenz)
2003/03/0179, 12. 9. 2006