DSG 2000: § 30 (Datenschutzkommission; Jedermannrecht, Eingabe betreffend behauptete Verletzung von Rechten)
§ 31 Abs 2 (Datenschutzkommission, Zuständigkeit; Beschwerde gegen Auftraggeber des öffentlichen Bereichs, der nicht als Gesetzgeber oder Gerichtsbarkeit tätig; Beschwerde gegen die Weitergabe der Information, es werde wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung ermittelt, an einvernommene Zeugen)