DSG 2000: § 27 (Richtigstellung oder Löschung von Daten, keine; Antrag an das Landesgendarmeriekommando; Dokumentationszweck einer Datenanwendung lässt nachträgliche
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Änderungen nicht zu; allenfalls zusätzliche Anmerkungen; Papierakt keine manuelle Datei; Protokollbuch; Indexkarte, Teil eines Aktenauffindungssystems, dem inneren Dienst zugehörig; Protokoll dient allein der Auffindung des Aktes; dieser Dokumentationszweck lässt Löschung nicht zu)