§§ 9 und 10 PVG
PVAK A 41 - PVAK/05-7 vom 27. 3. 2006
Im Rahmen des Ermessens des DA bei der Mitwirkung bei Planstellenbesetzungen ist es zulässig, aus einem Verhalten eines Beamten, unabhängig davon, ob es zu einer Disziplinarstrafe geführt hat, Rückschlüsse auf seine Eignung für die angestrebte Verwendung zu ziehen (VwGH 27. 10. 1986, 85/12/0148; VwGH 9. 2. 1981, 2871/79). Es ist somit sachlich, einem jüngeren fachlich qualifizierten gegenüber einem älteren fachlich qualifizierten Bew den Vorrang zu geben, wenn aufgrund von dienstlichen Fehlverhalten des älteren Zweifel über seine Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit bestehen.