§§ 2 PVG
PVAK A 6 - PVAK/05-8 vom 26. 9. 2005
Fraktionelle Auseinandersetzungen haben mit den gegenüber dem DG wahrzunehmenden Aufgaben der PV nichts zu tun. Es ist nicht Aufgabe des DA, Mitteilungen an die Bed zu versenden, die sich im Kern in Vorwürfen gegen eine wahlwerbende Gruppierung erschöpfen. Den wahlwerbenden Gruppen steht es frei, im Rahmen ihrer Wahlwerbung mit derartigen Aussendungen an die Bed heranzutreten. Der DA hat sich jedoch an diesen fraktionellen Auseinandersetzungen nicht zu beteiligen.