BDG 1979: § 38 Abs 3 Z 1 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Änderung der Verwaltungsorganisation, einschließlich der Auflassung von Arbeitsplätzen; Versetzung eines Gerichtsvollziehers)
VfGH, B 745/04, 29. 11. 2005
Das Ermittlungsverfahren ist nicht mit einem in die Verfassungssphäre reichenden Mangel behaftet; auch kann weder von einem gehäuften Verkennen der Rechtslage noch von denkunmöglicher Gesetzesanwendung die Rede sein.