BDG 1979: § 38 Abs 2 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse, Abberufung eines Beamten von seiner Funktion als Amtsvorstand und stellvertretender Abteilungsleiter unter Zuweisung einer Verwendung als rechtskundiger Referent an ein Polizeikommissariat; Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Beamten und seinem Vorgesetzten mangels Abstellung von festgestellten Missbräuchen in der Abteilung und Vorlage falscher Statistiken)