AVG: § 73 Abs 2 (Entscheidungspflicht, Verletzung, Devolutionsantrag; Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung über den von der Partei gestellten Antrag, nicht gleichzeitig auch der Zuständigkeit zur Erteilung eines Beseitigungsauftrags für den Fall der Abweisung des Antrags; Baubewilligung, Versagung; keine Zuständigkeit des im Devolutionsweg hinsichtlich der Erteilung der Bewilligung angerufenen Gemeinderats)