AVG: § 19 Abs 3 (Ladungen, Nichterscheinen, Krankheit , Gebrechen oder sonstige begründete Hindernisse, Möglichkeit der Verhängung von Zwangsstrafen; gerechtfertigtes Fernbleiben wegen Krankenhausaufenthaltes)
VwGH 2003/01/0020, 18. 11. 2005
Der Bf macht - unter Vorlage seines am 26. 7. 2002 per Telefax der bel Beh übermittelten Schreibens und eines Befundberichtes einer Landesklinik für Lungenkrankheiten - geltend, er habe sich von 22. 7. bis 7. 8. 2002 wegen offener TBC („TBC li. OL“) in stationärer Behandlung dieser Krankenanstalt befunden und zeitgerecht sein Fernbleiben von der für 29. 7. 2002 festgesetzten Verhandlung der bel Beh mitgeteilt. Diese Verhandlung hätte daher auf einen späteren Termin verlegt werden müssen und nicht in seiner Abwesenheit durchgeführt werden dürfen.