AVG: § 66 Abs 2 (Berufung, Sachentscheidung; Aufhebung und Zurückverweisung an die Behörde erster Instanz, Vor-aussetzungen; Durchführung einer mündlichen Verhandlung erforderlich; Beurteilung der Kosten erforderlicher Baumaßnahmen; auch die erforderlichen Maßnahmen sind zu erheben, mündliche Verhandlung mit Ortsaugenschein erforderlich)
VwGH 2002/05/1468, 24. 5. 2005