AVG: § 13 Abs 3 idF BGBl I 1998/158 (Eingaben, auch inhaltliche Mängel verbesserungsfähig, zB das Fehlen eines begründeten Berufungsantrages)
VwGH 2002/03/0309, 8. 6. 2005
Indem die belBeh dem Bf im Hinblick auf das Fehlen eines begründeten Berufungsantrages keinen Auftrag zur Verbesserung des Mangels gem § 13 Abs 3 AVG idF BGBl I 1998/158 - unter die Mängel sind nach dieser Nov auch inhaltliche Mängel zu subsumieren sind