AVG: § 8 (Parteien, Beteiligte; Legalparteien, Amtsparteien; Umfang ihrer Parteienrechte)
Krnt JagdG 2000: § 90 Abs 7 (Disziplinaranwalt der Krnt Jägerschaft, Recht der Berufung gegen Entscheidungen des Disziplinarrates an den unabhängigen Verwaltungssenat; Parteistellung; keine Amtsbeschwerde vor dem VwGH)