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VwGH 2001/03/0203, 8. 6. 2005 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2007/207ZfV 2007, 118 Heft 1 v. 1.3.2007

AVG: § 58 Abs 2 (Bescheid, Begründung; dem Standpunkt der Partei nicht vollinhaltlich Rechnung tragender Bescheid, Bescheid unter Bedingungen, Beschränkungen oder weitergehenden Anordnungen)

VwGH 2001/03/0203, 8. 6. 2005

Dem Standpunkt einer Partei wird auch dann nicht vollinhaltlich iSd § 58 Abs 2 AVG entsprochen, wenn diesem nur unter Bedingungen, Beschränkungen oder weitergehenden Anordnungen Rechnung getragen wurde (VwGH 23. 10. 1995, 93/10/0109).

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