VStG: § 1 Abs 2 (Strafe, Maßgeblichkeit des zur Zeit der Tat geltenden Rechts; Dauerdelikt; Maßgeblichkeit der zur Zeit des letzten Teilaktes der Tat geltenden Rechts)
§ 44a Z 3 (Straferkenntnis, Spruch; Zitierung der angewendeten Strafnorm; bei Dauerdelikten die am Ende des Tatzeitraumes geltende Strafbestimmung)