VStG: § 9 Abs 2, 4 (Besondere Fälle der Verantwortlichkeit; verantwortlicher Beauftragter; rechtswirksame Bestellung durch Prokuristen, keine)
VwGH 2005/02/0191, 21. 10. 2005
Nach VwGH 4. 10. 1996, 96/02/0274, ist die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs 2 VStG durch einen Prokurist nicht rechtswirksam ist, weil er nicht zu den zur Vertretung nach außen berufenen Personen iSd § 9 Abs 1 VStG gehört. Die Bestellung des Bf durch eine Prokuristin war daher rechtsunwirksam, selbst wenn im Text der Bestellungsurkunde der Name des handelsrechtlichen Geschäftsführers als Vertreter der A. GesmbH aufscheint. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit