VwGG: § 42 Abs 3 (Bescheidbeschwerde, Aufhebung, Wirkung; rückwirkende Beseitigung des angefochtenen Bescheids; Rechtssache tritt in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des aufgehobenen Bescheides befunden hatte; Aufhebung eines Kassationsbescheids, Zurückziehung einer Berufung gegen den vom Kassationsbescheid betroffenen Bescheid vor seiner Aufhebung; keine Prüfung der Frage, ob die nach Erlassung des Bescheides abgegebene Prozesserklärung der Partei [Zurückziehung der Berufung] durch die rückwirkende Aufhebung des Bescheides in Wegfall geraten sein könnte, durch den VwGH)