VwGG: § 27 (Säumnisbeschwerde; Nichtentscheidung durch die Verwaltungsbehörde durch 6 Monate trotz Entscheidungspflicht; keine Entscheidungspflicht nach Außerkrafttreten eines Mandatsbescheides nach Erhebung der Vorstellung)
VwGH 2005/05/0158, 20. 9. 2005 (Säumnisbeschwerde)