GewO 1994: § 87 Abs 1 Z 1 (Entziehung der Gewerbeberechtigung; Gründe; gerichtliche Verurteilung; erforderlicher Zusammenhang mit Gewerbeausübung, keiner; Beurteilung des Persönlichkeitsbildes, Bedeutung der Schädigung von Kunden oder Geschäftspartnern, keine)
VwGH 2005/04/0227, 7. 11. 2005