Keine Verletzung, Gesetz
VwGH 2005/06/0151, 27. 9. 2005
Keine Bedenken gegen § 21 Abs 2 lit a Tir BauO über den für ein Bauansuchen erforderlichen Nachweis des Eigentums oder die gefordete Zustimmungserklärung des Grundeigentümers bzw Bauberechtigten; Nichtberücksichtigung anderer dinglich Berechtigter sachlich gerechtfertigt.