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VwGH 2005/06/0151, 27. 9. 2005 (GLEICHHEIT)

JudikaturGLEICHHEITZfV 2007/97ZfV 2007, 78 Heft 1 v. 1.3.2007

Keine Verletzung, Gesetz

VwGH 2005/06/0151, 27. 9. 2005

Keine Bedenken gegen § 21 Abs 2 lit a Tir BauO über den für ein Bauansuchen erforderlichen Nachweis des Eigentums oder die gefordete Zustimmungserklärung des Grundeigentümers bzw Bauberechtigten; Nichtberücksichtigung anderer dinglich Berechtigter sachlich gerechtfertigt.

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