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VwGH 2005/04/0146, 7. 11. 2005 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2007/94ZfV 2007, 77 Heft 1 v. 1.3.2007

GewO 1994: § 87 Abs 2 idF BGBl I 2002/111 (Entziehung der Gewerbeberechtigung; rechtskräftige Nichteröffnung eines Konkurses mangels hinreichenden Vermögens; Absehen von der Entziehung; vorwiegendes Gläubigerinteresse; Voraussetzungen; ausreichende Liquidität für bestehende und erwartete Verbindlichkeiten, keine; Zahlungsvereinbarungen für alle Forderungen, keine; Bedachtnahme auf gesamte wirtschaftliche Situation)

VwGH 2005/04/0146, 7. 11. 2005

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