GewO 1994: § 87 Abs 2 idF BGBl I 2002/111 (Entziehung der Gewerbeberechtigung; rechtskräftige Nichteröffnung eines Konkurses mangels hinreichenden Vermögens; Absehen von der Entziehung; vorwiegendes Gläubigerinteresse; Voraussetzungen; ausreichende Liquidität für bestehende und erwartete Verbindlichkeiten, keine; Zahlungsvereinbarungen für alle Forderungen, keine; Bedachtnahme auf gesamte wirtschaftliche Situation)
VwGH 2005/04/0146, 7. 11. 2005