EisbEG: § 16 Abs 1 (Verhandlungsleiter, Hinwirken auf Erzielung einer privatrechtlichen Einigung, Subsidiarität der Enteignung bzw zwangsweisen Begründung einer Dienstbarkeit; Nichtzustandekommen einer Einigung über die Höhe der Entschädigung)
EisbEG: § 16 Abs 1 (Verhandlungsleiter, Hinwirken auf Erzielung einer privatrechtlichen Einigung, Subsidiarität der Enteignung bzw zwangsweisen Begründung einer Dienstbarkeit; Nichtzustandekommen einer Einigung über die Höhe der Entschädigung)