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VwGH 2004/07/0175, 20. 10. 2005 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2007/54ZfV 2007, 60 Heft 1 v. 1.3.2007

Tir Wald- und WeideservitutenG idF LGBl 2001/56: § 18 Abs 1 (Voraussetzungen und Form der Ablösung)

§ 18 Abs 2 (Unzulässigkeit der Ablösung; Gründe; bei Einforstungsrechten handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen bzw Berechtigungen)

§ 26 Abs 1 lit b (Ablösung in Geld; zulässig, insoweit die Rechte für das berechtigte Gut dauernd entbehrlich sind; hier: 22 m² Weidefläche)

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