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VwGH 2003/07/0154, 24. 11. 2005 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2007/51ZfV 2007, 58 Heft 1 v. 1.3.2007

Tir FLG: § 37 Abs 6 (Entscheidung über Streitigkeiten zwischen Agrargemeinschaft und ihren Mitgliedern)

Satzung der Agrargemeinschaft: § 2 (Zweck der Agrargemeinschaft; Sicherstellung der berechtigten Ansprüche ihrer Mitglieder durch pflegliche Bewirtschaftung und Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens als Zweck der Agrargemeinschaft; hier: dem Gemeinschaftsvermögen entfällt 12 % höherer Pachtzins)

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