Tir BauO: § 21 Abs 2 lit a (Bauansuchen, anzuschließende Unterlagen; Nachweis des Eigentums oder die Zustimmungserklärung des Grundeigentümers bzw Bauberechtigten; Nichtberücksichtigung anderer dinglich Berechtigter sachlich gerechtfertigt)
VwGH 2005/06/0151, 27. 9. 2005