NÖ BauO 1996: § 20 Abs 1 Z 1 (Baubewilligung, Vorverfahren; Prüfung, ob Projekt mit Flächenwidmung übereinstimmt)
NÖ ROG: § 19 Abs 2 Z 8 (Grünland, Gliederung in Nutzungsarten; Sportstätten; Flächen für Sport und Freizeitgestaltung im Freien; Beschränkung auch auf Sportausübung im Freien; Sauna nicht zulässig, keine Erforderlichkeit für die ausgeübten Sportarten)